LITHIUM METALL BATTERIEN
UN3090
Lithium Batterien unterstehen aufgrund der Zersetzungsgefahren innerhalb der einzelnen Zelle und eines komplexen Brand- und Explosionsverhaltens bei Schädigungen den Anforderungen ADR, RID, ADN, IMDG, ICAO/IATA für den internationalen und nationalen Versand.
Lithium-Metall-Batterien UN3090 sind ohne Ausrüstungen und nicht-wiederaufladbare Batterien.
Lithium-Batterien der Klasse 9 – sind eingestuft als:
UN3090 – Lithium-Metall-Batterien (einschließlich Batterien aus Lithium-Legierung).
Je nach zu befördernde Batterie ist folgendes zu überprüfen:
– Batterietyp
– Gewicht der Batterie
– Batteriemaße
– Durchschnittsleistung der Batterie
– gewählter Verkehrsträger
Basierend auf der Entscheidung der IATA/ICAO sind UN3090 Lithium-Metall-Batterien ohne Ausrüstung in Passagierflugzeugen ab Januar 2015 verboten. Ihre Beförderung darf nur in Frachtflugzeugen erfolgen (ONLY CARGO). Die IATA/ ICAO Bestimmungen beziehen sich auf einzeln verpackte Lithium-Metall-Batterien der UN3090 gemäß Sektion IA, IB und II der Verpackungsvorschrift P.I.968. Der Transport von Lithium-Metall-Batterien, die mit (P.I.969) bzw. (P.I.970) in Ausrüstung verpackt versendet werden, ist weiterhin möglich.